Fest steht aktuell (im Rahmen der allgemeinen Verordnung), dass Zuschauer*innen in der Alarmstufe II zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen
(2G+) müssen . Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, d.h. eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden oder von einer offiziellen Teststelle mitgebracht werden.
Mit sportlichen Grüßen
Euer SBFV-Team